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10. Feb 2013 43

Eigenimport

Hej.

Habe heute meinen aus Deutschland importierten Audi TT angemeldet. Das gesamte Prozedere ist auf der ÖAMTC Rechtsseite sehr gut beschrieben, aber:



das ergänzende Detail das ich euch hier mitgeben möchte ist, dass als Basis für alle Berechnungen der Kaufpreis gilt, ABER IMMER minus ausländischer MwSt (egal ob Händler oder Privatkauf). Das Finazamt prüft hier lediglich die Glaubwürdigkeit der Höhe auf der Rechnung bzw. am Kaufvertrag.



Im Detail ist die genaue Berechnung der NOVA inkl. Co2 "Strafsteuer" folgendermaßen anzusetzen:



Die NOVA errechnet sich aus dem im Typenschein/ Datenauszug eingetragenen Durchschnittsverbrauch; bei Benzinern minus3, dann verdoppeln und mathematisch runden.

z.B.: 9,3l/100km-3=6,3x2=12,6; gerundet=13%



Dazu kommt die Co2 Steuer:

von 150-169g kostet jedes g 25.-

von 170-209g kostet jedes g 50.-

ab 210g kostet jedes g 75.-

z.B.: 223g Ausstoss ergeben 3.475.-



Die REDUKTION der Co2 Stuer ist abhängig vom Eurotax Wert:

1.) wenn eine Eurotax Wert vorliegt (bis 10 Jahre zurückreichend), wird das Verhältnis Kaufpreis (minus ausländische MwSt) zum damaligen Neupreis berechnet. Diese Prozentsatz gibt dann die Höhe des Anteiles der CO2 Steuer an.

z.B.: 7.500.-/40.000.-=18,8% von 3.475.-=652.-

2.) wenn kein Eurotax Wert vorliegt kommt die 1/8 Regelung zu Tragen: pro Jahr wird 1/8 der errechneten Co2 Steuer abgezogen, wobei mindestens 1/8 zu bezahlen ist.

z.B.: bei meinem 1999 Baujahr: 1/8 von 3.475.-=434.-



"Meine" Finazamtssachbearbeiterin kannte Variante 2 nicht, deswegen dieser Blogeintrag.



Zu der Gesamtsumme von NOVA und Co2 Stuer sind nocheinmal 20% dazuzurechnen.



Hoffe geholfen zu haben. Bei Fragen gerne!



Clemens

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Kommentare

mrbien
19. Feb 2013

Danke Clemens. Sehr hilfreich!!!
Kurt

Ein-guter-Stern-auf-allen-Strassen
20. Feb 2013

Hallo Eigenimporteure!

Ich muss Clemens Beitrag leider/Gott sei Dank etwas präzisieren - es gibt seit 27.11.2012 eine Berufungsentscheidung des UFS Klagenfurt, die den Malusbetrag für Autos, die älter sind als die Malusregelung, ersatzlos aufgehoben hat (GZ RV/0265-K/12 vom 27.11.2012 - siehe Findok des BMF).

Der Malusbetrag sollte im Fall "alter" Autos daher nicht mehr vorgeschrieben werden. Sollte der jeweilige Sachbearbeiter diese neue Regelung nicht anwenden, bleibt immer noch, einen Bescheid über die Nova einzufordern, gegen den man in der Folge berufen könnte.

Auch die 1/8-Regelung wurde mE nicht ganz korrekt angewandt, da ein Unterschreiten des letzten Achtels jedenfalls dem Gesetzestext entsprochen hat.

Dann schauen wir einmal, wann dieses Fenster wieder geschlossen wird...

humm
16. Jun 2013

Danke an "Ein-guter-Stern-auf-allen-Strassen"!!!
Ich habe heute, nachdem ich im April einen Antrag auf Festsetzung der NOVA gestellt habe, den Bescheid bekommen, dass ich die CO2 Steuer tatsächlich zu viel bezahlt habe und somit rückerstattet bekomme.
520.- gespart. Super.

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